Neue Landesverordnung: Das gilt 08.03.2021!

Neue Landesverordnung: Das 08.03.2021!

In ihrer Konferenz vom Mittwoch, dem 3. März 2021, haben sich Bund und Länder auf das weitere Vorgehen in der Bekämpfung der Corona-Pandemie geeinigt. Der dort entstandene Plan sieht Lockerungen in mehreren Öffnungsschritten ab dem 8. März 2021 vor, die auch den Amateurfußball betreffen. Maßgeblich für die Umsetzung der Öffnungsschritte sind die jeweiligen Verordnungen der einzelnen Bundesländer. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am Samstag die neue Fassung der Landesverordnung veröffentlicht, die ab heute gilt. Der SHFV freut sich, dass mit den Öffnungen ab sofort wieder Fußballtraining unter folgenden Auflagen möglich ist.

Gemäß § 11 der neuen Landesverordnung darf Sport ab dem 8. März 2021 unter folgenden Bedingungen ausgeübt werden:

1.    allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,

2.    außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in Gruppen von bis zu zehn Personen,

3.    außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters.

Für die unter Nummer 3 genannte Konstellation mit Kindergruppen gilt, dass gemäß Landesverordnung Kontaktdaten erhoben werden müssen sowie ein Hygienekonzept vorliegen muss. Beides empfehlen wir auch im Falle einer Konstellation im Sinne von Nummer 2. In jedem der Fälle gelten die allgemeinen Hygienevorgaben gemäß § 3 der Landesverordnung (Hust- und Niesetikette, Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, Hinweisschilder etc.). Dusch- und Gemeinschaftsräume (zum Beispiel Umkleidekabinen) dürfen nicht genutzt werden, ausgenommen hiervon sind lediglich Toilettenräume. Ferner haben Zuschauer*innen (z.B. Eltern) während der Trainingseinheiten keinen Zutritt auf die Sportanlage.

Die aktuell gültige Landesverordnung finden Sie hier. Die Stadt Flensburg regelt angesichts des dortigen Infektionsgeschehens weitere Maßnahmen per Allgemeinverfügung. Lockerungen für den Bereich Sport sind hier aktuell noch nicht möglich.

Training im herkömmlichen Sinne eines Mannschaftstrainings mit Zweikämpfen und Körperkontakt ist gemäß der aktuellen Landesverordnung vorerst weder im Erwachsenen- noch im Kinder- und Jugendbereich möglich. Erlaubt sind stattdessen etwa Stations-/Zirkeltrainingseinheiten oder andere Trainingsformen, bei denen die Einhaltung des geltenden Mindestabstands von 1,50 Metern zwischen allen Sporttreibenden gewährleistet ist.

Die Landesverordnung ist in ihrer aktuellen Form vorerst bis zum 28. März 2021 gültig. Die Landesregierung behält sich jedoch ausdrücklich vor, wöchentlich auf Basis des landesweiten Inzidenzwertes die Landesverordnung ggf. anzupassen. Dies kann bei einem günstigen Verlauf des Infektionsgeschehens zu weiteren Öffnungen für den Amateursport/-fußball führen, bei zunehmendem Infektionsgeschehen aber auch zur Rücknahme der Öffnungsschritte.

Als Unterstützung für die Rückkehr in den Trainingsbetrieb finden Sie weiter unten einen an die neuen Regelungen angepassten Leitfaden, den Vereine als Grundlage für etwaige Hygienekonzepte nutzen können.

Quelle: https://www.shfv-kiel.de/news/neue-landesverordnung-das-gilt-ab-heute

Veröffentlicht in Fussball.

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